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Neuigkeiten
11.04.2011, 14:05 Uhr | Übersicht | Drucken
Beitragspflichtiger Straßenausbau in Berlin nimmt drastisch zu
Neue Daten aus der Senatsverwaltung

Fünf Jahre nach der Einführung des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) finden in mittlerweile über 200 Straßen in Berlin beitragspflichtige Ausbaumaßnahmen statt. In allen Berliner Bezirken werden Anwohner für Straßenbaumaßnahmen zur Kasse gebeten. Die Anzahl der kostenpflichtigen Maßnahmen ist im letzten Jahr um über 60 Prozent gestiegen. Dies geht aus den Antworten des Senats auf die regelmäßig zu Jahresbeginn gestellten Kleinen Antragen der CDU-Fraktion zu den Auswirkungen des StrABG hervor (Drs. 16/14036 und 16/15237).


In 17 Straßen wurde die Bauarbeiten nach StrABG endgültig abgeschlossen (12 Maßnahmen bis 2009). In 11 Straßen wurden mittlerweile Einnahmen nach dem Gesetz erzielt (10 Straßen bis 2009). In 6 Straßen sind derzeit Klagen bzw. Gerichtsverfahren von Seiten der Anwohner anhängig (3 Straßen bis 2009). Klagen können erst nach der rechtsgültigen Endabrechnung samt Anwohnerbescheid eingereicht werden. Nach Senatsangaben werden damit über 50 Prozente der Bescheide von Seiten der Betroffenen angefochten. Die Personal- und Sachausgaben für das StrABG sind von knapp 800.000 Euro im Jahr 2007 auf inzwischen über 1,3 Mio. Euro pro Jahr gestiegen. Die Kosten für die Pflege und Beschaffung der nötigen Software sowie Schulung der Mitarbeiter haben sich auf über 90.000 Euro pro Jahr mehr als verdoppelt. Seit Einführung des StrABG sind inzwischen Personal- und Sachkosten von weit über 5 Mio. Euro angefallen. Die gesamten Einnahmen liegen hingegen im niedrigen 6-stelligen Bereich.
 
Die neuesten Zahlen aus der Senatsverwaltungen belegen erneut die Argumente gegen das unsinnige StrABG. Die Bürokratiekosten zur Umsetzung des Gesetzes steigen. Die Einnahmen stehen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Eigentum wird einseitig belastet. Arbeitsplätze insbesondere im Mittelstand werden gefährdet. Investitionen durch anhängige Klagen behindert. Die CDU-Fraktion fordert deshalb die sofortige Aufhebung des Gesetzes (Drs. 16/4008). Linke und FDP wollen über eine Abschaffung in der nächsten Legislaturperiode nachdenken.

Zusatzinformationen zum Download
Kleine Anfrage der CDU-Fraktion
 


aktualisiert von Torsten Kühne, 11.04.2011, 14:09 Uhr


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