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Presse
18.09.2008, 13:52 Uhr | Berliner Zeitung/ Jan Thomsen Übersicht | Drucken
Grundstücksverband droht mit Klagewelle

Experten streiten im Bauausschuss über das Gesetz zu Straßenausbaubeiträgen - Senatorin verteidigt Regelung


Es geschieht nicht oft, dass an normalen Arbeitstagen, wenn keine Plenarsitzung stattfindet, im Abgeordnetenhaus Einlasskontrollen vorgenommen werden. Gestern war es so: Am Haupteingang standen am Nachmittag strenge Herren, ebenso vor dem Saal 311, wo gegen 15 Uhr der Bauausschuss zusammenkam. Ob sich der Aufwand lohnte, ist allerdings zweifelhaft: Zwar hatte sich die CDU-Fraktion bereits vor Tagen empört, dass Parlamentspräsident Walter Momper (SPD) "Hunderte von Bürgern" abweise, die an der öffentlichen Ausschusssitzung zum Streitthema Straßenausbaubeitragsgesetz teilnehmen wollen - denn zugelassen hatte Momper nur 300 mit Anmeldung. Doch so viel Interesse gab es dann doch nicht: Im Ausschuss-Saal blieben ebenso wie in zwei weiteren Räumen mit Videoübertragung etliche Plätze leer. Insgesamt kamen vielleicht gut 200 Zuhörer.

Das Gesetz zur Beteiligung privater Grundstücknutzer an Straßenausbaumaßnahmen ist seit seiner Verabschiedung 2006 hoch umstritten. Die rot-rote Koalition hält die Regelung, die es vergleichbar in fast allen Bundesländern gibt, für vertretbar und betont, dass es Härtefallregelungen gebe und ein Mitspracherecht. Gestritten wird vor allem über die Summen, die Grundstücksbesitzer zu zahlen haben. Es gibt allerdings in ganz Berlin noch keinen einzigen rechtskräftigen Bescheid eines Bezirks, sondern bestenfalls Kostenschätzungen, die inzwischen zugestellt wurden. Die jedoch sorgen gerade im Ostteil der Stadt, wo viele Straßen sanierungsbedürftig sind, für Unruhe. Anwohner müssten teils mehrere Zehntausend Euro bezahlen, heißt es, sie würden so an den Rand des Ruins getrieben, wiederholen CDU sowie Grundstücksnutzerverbände wie der VDGN immer wieder.

Derlei sei "Angstmache", sagte gestern Jens-Holger Kirchner, Stadtrat der Grünen in Pankow, der wie andere Experten zur Anhörung im Ausschuss geladen war. Eines der meistzitierten Beispiele in der Debatte - 72 000 Euro voraussichtlicher Beitrag eines Einzelnen - liegt in seinem Bezirk, nämlich im Malchower Weg. Dies betreffe ein Gewerbegrundstück mit einem Verkehrswert von 820 000 Euro, sagte Kirchner, im Vergleich dazu sei der Beitrag also angemessen. Auch der Berliner Rechtsanwalt Hans-Joachim Driehaus erklärte, das Berliner Gesetz sei ähnlich konzipiert wie die anderer Bundesländer, und die hätten sich bereits bewährt. Es gebe einen "Erschließungsvorteil" für Anwohner, die diese Straße mehr in Anspruch nähmen als andere.

Die CDU fordert eine Rücknahme des Gesetzes. Der Bauexperte René Stadtkewitz nannte die Beitragserhebung ungerecht, weil es kein Vorteil für Eigentümer sei, wenn bessere Straßen mehr Verkehr anzögen. Ähnlich argumentierten Dieter Blümmel, Chef der Zeitschrift "Haus und Grund", und Eckhart Beleites, Vorsitzender des VDGN. Blümmel appellierte an die Parlamentarier, dem "Wahnsinn" ein Ende zu machen; Beleites nannte das Gesetz "Willkür". Jede Straße werde vor Gericht verhandelt, kündigte Beleites an. "Und wir haben bisher jeden Prozess gewonnen."

Bausenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) verteidigte das Gesetz. Die Berechnungen seien austariert. Inzwischen gebe es auch Ausführungsvorschriften für eine einheitliche Umsetzung in den Bezirken. "Hinsichtlich Bürgerfreundlichkeit und Fairness sucht dieses Gesetz seinesgleichen in Deutschland."

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Erfolg mit Verlusten

Gesetz: Das "Straßenausbaubeitragsgesetz" wurde von der rot-roten Mehrheit im Parlament im März 2006 verabschiedet. Es sieht vor, Grundstücksbesitzer an den Kosten für die von Amts wegen beschlossene Verbesserung ihrer Straßen zu beteiligen. Reine Reparaturmaßnahmen reichen dafür allerdings nicht aus, es müssen wirkliche Ausbaumaßnahmen sein, zum Beispiel neue Bürgersteige oder Radwege, Parkbuchten, eine Beleuchtung, Entwässerung oder Asphaltierung. Vergleichbare Gesetze gibt es in allen anderen Bundesländern, nur nicht in Baden-Württemberg.

Zweck: Die Entlastung der öffentlichen Haushalte durch Beiträge Privater wird damit begründet, dass eine ausgebaute Straße in erster Linie den Grundstücksbesitzern am Ort zugute kommt. Sie sollen stärker an den Kosten beteiligt werden, die zuvor die Allgemeinheit trug.

Kosten: Der Anwohnerbeitrag liegt je nach Straße zwischen 25 und 70 Prozent der Ausbaukosten und richtet sich nach der Grundstücksgröße.

Politik: Gerade die CDU, im Osten Berlins ansonsten nicht sehr erfolgreich, setzte sich für die Grundstücksbesitzer sein. Und trug auf diese Weise zu eigenen Wahlsiegen bei: So setzte sich der Abgeordnete Mario Czaja, 32, als einziger Christdemokrat im Ostteil der Stadt mit einem Direktmandat in Marzahn-Hellersdorf durch. Auf das Thema Straßenausbaubeiträge hat sich Czaja seit Debattenbeginn spezialisiert.

aktualisiert von Torsten Kühne, 12.01.2009, 11:32 Uhr

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